Leistungen :
Form der Gutachten
Es wird je nach Zweck
oder
erstellt.
Honorierung/Unterlagen
Für die Honorarabrechnung von Privatgutachten ist die Anwendung der HOAI gesetzlich vorgeschrieben. Werden Unterlagen von Auftraggeberseite gestellt (aktueller Grundbuchauszug, ggf. Lageplan/Auszug aus der Katasterkarte, evtl. vorhandene Bauzeichnungen), wird dies von mir honorarmindernd berücksichtigt (geringerer Aufwand).
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen (fast) jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung !