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Dipl.-Ing. Willi Knappert

von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten.

Was Sie wissen sollten:

Die Berufsbezeichnungen “Sachverständiger” und “Gutachter” sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Gutachten-Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung “seines” Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie die zertifizierten Sachverständigen unterliegen einer Sachkundeprüfung, in der die “überdurchschnittliche” Qualifikation geprüft wird. Sie müssen regelmäßig ihre Eignung nachweisen (u. a. durch Prüfungen) und unterliegen einer ständigen Überwachung.